AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Auftragnehmers
(im Folgenden “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” genannt) und des Auftraggebers (im Folgenden “Kunde” genannt) Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Die im Angebot des “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundeliegenden Auftragsdaten
unverändert bleiben.
2. Vertragsabschluss
2.1
Schirftlich, online über das Shopsystem oder Internetplattformen, per eMail oder mündlich per Telefon erteilte Aufträge sind verbindlich. Mündliche vereinbarte Aufträge und Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Bestätigung beiderseits per E-Mail.
2.2
Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Fax an den Kunden gesandt hat, dazu zählt auch die Mail über das Shopsystem, spätestens jedoch mit Erhalt der Ware.
2.3
“FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” behält sich das Recht vor, die Annahme von Aufträgen abzulehnen.
3. Zahlungsbedingungen/Lieferung/Gefahrenübergang
3.1
Bei Vorkasse per Paypal oder Überweisung erfolgt der Druck und Versand der bestellten Ware erst nach Zahlungseingang,
außer der “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” beginnt schon früher mit der Produktion um schriftlich zugesicherte Liefertermine einhalten zu können. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann Vorkasse auch bei anderen Zahlungsmethoden verlangt werden.
3.2
Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt,
so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.
3.3
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung
getroffen wurde.
3.4
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
3.5
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Zahlt der Kunde binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten nicht, kommt er automatisch auch ohne Mahnung in Verzug. Schriftliche Zahlungserinnerungen werden mit je 10,00 Euro Mahnkosten berechnet.
3.6
Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruches durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so kann “MD-Verlag, Maik Dollar e.K.” Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen im Verzug befindet, die auf dem selben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
3.7
Vorbehaltlich reibungslosen Betriebsablaufs kann der Kunde den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der auf der Internetseite angegebenen Lieferfristen erwarten. “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” haftet allerdings nicht für die Einhaltung dieser Liefertermine.
3.8
Die Lieferfrist verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, während der das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen oder Störungen von Datenleitungen, soweit diese Hindernisse von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem der Vertragspartner von “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH“ eintritt.
4. Eigentumsvorbehalt
“FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bei Unternehmern darüber hinausgehend bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
5. Gewährleistung
5.1
Beanstandungen, wegen offensichtlicher Mängel, sind innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltungmachung des Gewährleistungsanspruchs für den Kunden ausgeschlossen.
5.2
Geringfügige Abweichungen zwischen Abzug (.pdf Datei) und dem Endprodukt können nicht beanstandet werden.
Hat der Kunde keinen Proof der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen von “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH”
angebotenen Proof abgenommen, entfällt jeder Haftungs- oder Schadenanspruch.
5.3
Falls die vom Kunden gestellten Daten nicht den Vorgaben von “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” entsprechen, haftet der Kunde für die Qualität des Druckerzeugnisses. Dies gilt insbesondere für Druckdaten, die im RGB Farbraum oder mit einer zu geringen Auflösung erstellt wurden. Etwaige Farbabweichungen bzw. Einbußen bei der Qualität können nicht beanstandet werden.
Für Farbunterschiede und Versatzfehler, die beim Umwandeln von offenen Daten wie z.B. Word, PPT, Corel Draw Dateien in PDF-Dateien auftreten können, wird keine Reklamation gelten gelassen.
5.4
Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
5.5
Bei berechtigten Beanstandungen ist “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” nach Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragwertes verpflichtet. Bei geringfügigen Beanstandungen wie kleinen Flecken oder Punkten, kann nur ein Preisnachlass von maximal zehn Prozent gewährleistet werden. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6. Schadenshaftung
6.1
Ansprüche auf Schadensersatz werden nur anerkannt, wenn der Schaden von “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.
6.2
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung durch “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” zum Zweck der Auslieferung an eine Spedition übergeben worden ist. Erkennbar beschädigte Sendungen darf der Kunde nur annehmen unter Feststellung der Beschädigung seitens des Spediteurs. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensansprüche hieraus gegenüber “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH”.
7. Urheberrecht
Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden erstellt. Aus diesem Grund haftet der Kunde gegenüber “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” dafür, dass er zu Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist.
Weiterhin haftet der Kunde dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.
Wird “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Kunde “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.
8. Datenschutz
Der “FSV 1953 e.V. HEEGHEIM/RODENBACH” ist berechtigt Kundendaten, die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, sofern dies der Auftragsabwicklung dient. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung kann der Kunde jederzeit schriftlich widerrufen.
9. Handelbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt wurden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
10. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Glauburg.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Dies gilt auch für Unvollständigkeiten.